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BEHANDLUNG

Behandlungskosten & Erstattung


Kostenloses Erstgespräch

(ca. 15 Minuten)

Im Rahmen eines für dich kostenlosen Erstgesprächs besprechen wir telefonisch oder per Video-Call...

  • ... ob deine Beschwerden bei mir an der richtigen Adresse sind
  • ... was ungefähr an Behandlungskosten auf dich zu kommt und
  • ... wie eine mögliche Therapie für dich aussehen könnte. 


Wenn alles für dich passt, übersende ich dir im Anschluss an unser Gespräch den Behandlungsvertrag und einen Anamnesebogen.

Wichtig:

Im Erstgespräch werden weder Ferndiagnosen gestellt noch Therapien empfohlen.

Selbstzahler GKV

(gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung)

Rechtlich gesehen ist die Behandlung beim Heilpraktiker eine Dienstleistung. Der Preis dafür ist frei vereinbar und richtet sich nach Art und Dauer der Behandlung.


Ich informiere dich vor Beginn der Behandlung selbstverständlich über die voraussichtlich entstehenden Kosten.


Die meisten gesetzlichen Krankenkassen zahlen Leistungen von Heilpraktikern nicht. Es gibt aber Ausnahmen.

Es empfiehlt sich daher generell, eine eventuelle Kostenübernahme vorab mit der Versicherung abzuklären.

Selbstzahler

PKV

(privat Krankenversicherte oder gesetzlich Krankenversicherte mit Zusatzversicherung)

Wenn du privat krankenversichert bist oder eine Zusatzversicherung hast, kannst du in deinem Vertrag genau nachsehen, welche Heilpraktikerleistungen in welchem Umfang versichert sind.

Es empfiehlt sich, die Kostenübernahme zusätzlich vorab mit der Versicherung abzuklären.

Ich führe eine Heilpraxis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) für privat krankenversicherte Personen und Selbstzahler/-innen.


Du kannst selbstverständlich auch als gesetzlich krankenversicherte Person einen Termin buchen. In diesem Fall sind die Behandlungskosten durch dich selbst zu tragen ("Selbstzahlerleistung").

Auch wenn deine Krankenkasse Leistungen übernimmt, trittst du zunächst in Vorleistung und kannst die Rechnung dann ggf. bei deiner Krankenkasse zwecks Kostenerstattung einreichen.


Als privat versicherte Person kannst du die Rechnungen für meine Behandlungen in der Regel bei deiner privaten Krankenkasse einreichen und bekommst den dir vertraglich zustehenden Anteil erstattet.


Bei Fragen sprich mich bitte an. Ich berate dich gern.

*) Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer nach gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung

Heilpraktiker dürfen keine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen vornehmen.


Daher sind Heilpraktikerleistungen in jedem Fall durch die Patientinnen und Patienten selbst zu bezahlen.


Kostenerstattungen sind in Ausnahmefällen möglich. Bitte erkundige dich hierfür vorab bei deiner zuständigen Krankenkasse.

Behandlungsvertrag

Vor Beginn der Behandlung schließen wir einen Behandlungsvertrag inkl. Datenschutzerklärung ab.


(Gesetzliche Grundlagen:

§ 630 a BGB)

Terminpraxis

Als Terminpraxis halte ich vereinbarte Termine ausschließlich für dich frei.


Solltest du nicht zu deinem Termin erscheinen, behalte ich mir daher vor, dir nach § 615 BGB ein Ausfallhonorar in Höhe der Therapiesitzung in Rechnung zu stellen.

Solltest du deinen Termin nicht einhalten können, sage ihn bitte spätestens 48 Stunden vor dem Termin ab.

Ich freue mich darauf, Dich kennenzulernen und

Dich auf Deinem ganz persönlichen Weg zur

Gesundheit auf allen Ebenen begleiten zu dürfen.

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© 2024 | Karen Birgit Reinecke • Heilpraktikerin | Alle Rechte vorbehalten - Erstellt mit EASY2

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